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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2014 - L 3 U 28/11   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2014 - L 3 U 28/11 (https://dejure.org/2014,57033)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.04.2014 - L 3 U 28/11 (https://dejure.org/2014,57033)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. April 2014 - L 3 U 28/11 (https://dejure.org/2014,57033)
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  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2014 - L 3 U 28/11
    Erst wenn die Verrichtung, die Einwirkung und der Erstschaden festgestellt sind, kann und darf über die Kausalitätsbeziehung zwischen der Verrichtung und der Einwirkung mit dem Überzeugungsgrad mindestens der Wahrscheinlichkeit entschieden werden; ein Zusammenhang ist hinreichend wahrscheinlich, wenn nach herrschender ärztlich-wissenschaftlicher Lehrmeinung mehr für als gegen ihn spricht und ernste Zweifel an einer anderen Ursache ausscheiden (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012, B 2 U 9/11 = SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 44).

    Erst wenn die Verrichtung, die Einwirkung und der Erstschaden festgestellt sind, kann und darf über die Kausalitätsbeziehung zwischen der Verrichtung und der Einwirkung mit dem Überzeugungsgrad mindestens der Wahrscheinlichkeit entschieden werden; ein Zusammenhang ist hinreichend wahrscheinlich, wenn nach herrschender ärztlich-wissenschaftlicher Lehrmeinung mehr für als gegen ihn spricht und ernste Zweifel an einer anderen Ursache ausscheiden (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012, B 2 U 9/11 = SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 44).

    Erst wenn die Verrichtung, die Einwirkung und der Erstschaden festgestellt sind, kann und darf über die Kausalitätsbeziehung zwischen der Verrichtung und der Einwirkung mit dem Überzeugungsgrad mindestens der Wahrscheinlichkeit entschieden werden; ein Zusammenhang ist hinreichend wahrscheinlich, wenn nach herrschender ärztlich-wissenschaftlicher Lehrmeinung mehr für als gegen ihn spricht und ernste Zweifel an einer anderen Ursache ausscheiden (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012, B 2 U 9/11 = SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 44).

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